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Legalisation von Urkunden

Mit der Entwicklung der Zivilisation braucht man immer weniger Zeit, um grosse Entfernungen zu überwinden. Und allgemeine Globalisierung hat die Grenzen zwischen den Staaten praktisch abgewischt.

Unverändert sind nur verschiedene Forderungen an offizielle Urkunden in verschiedenen Ländern. Bei aktiver Zusammenarbeit mit den Partnern aus verschiedenen Erdwinkeln können Sie jederzeit mit der Notwendigkeit konfrontiert werden für die Partner Unterlagen, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung ihres Landes erstellt sind, vorzubereiten und ihnen vorzulegen.

Den offiziellen Urkunden im Ausland kann man mit Hilfe eines besonderen Verfahrens – der Legalisation – juristische Kraft verleihen. Die Legalisation kann vereinfacht oder konsularisch sein.

Konsularische Legalisation ist in dem Fall notwendig, wenn das Land, in welches die Urkunde geschickt werden soll, kein Teilnehmer der Haager Konvenz vom 5. Oktober 1961 ist. Die Länder, die sich an der Haager Konvenz beteiligen, sind hier aufgeführt.

Zur Durchführung der Legalisation muss man die Unterlagen übersetzen, diese vom Notar, und dann vom Justizministerium beglaubigen lassen. Ausserdem muss man die Unterlagen im Konsulat des eigenen Landes sowie an der Botschaft des Landes, in welches die Urkunden geschickt werden sollen, ordnungsgemäss abfertigen lassen.

Die vereinfachte Legalisation, oder Versehen mit der Apostille, wird in Bezug auf die Unterlagen vorgenommen, die in Behörden und Organisationen der an der Haager Konvenz beteiligten Länder ausgestellt sind. Die Apostille ist ein besonderer Stempel, mit dem die Urkunden versehen werden. Weitere Beglaubigung oder Legalisation ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Den offiziellen Urkunden anderes Staates kann man mit Hilfe der notariellen Beglaubigung der Übersetzung gesetzliche Kraft in eigenem Land verleihen. Die Urschrift der Urkunde, die in einer Fremdsprache erstellt ist, wird zur Übersetzung vorgelegt, danach wird diese Übersetzung notariell beglaubigt. Wenn der Notar dabei die Sprache der offiziellen Urkunde beherrscht, dann beglaubigt er die Richtigkeit der Übersetzung aus einer Sprache in die andere. Anderenfalls beglaubigt der Notar die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers.

Jede Art der Legalisation von Urkunden ist ein ziemlich kompliziertes und langwieriges Verfahren. Das Übersetzungsbüro „Inter-Text“ bietet seine Hilfe bei der Durchführung von allen ihren Etappen an. Wir gewährleisten die Legalisation jeder Stufe der Kompliziertheit und beraten Sie gerne bei der Vorbereitung des notwendigen Pakets von Urkunden.


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